ALLES SCHROTT, ODER?

Schrott – und wie er vermieden wird – damit befasst sich die EU im Rahmen des „Green Deals“ unter den Begriffen „Ökodesign-Richtlinie“, „Sustainable Product Initiative (SPI)“ oder der „Warenkauf-Richtlinie mit der Right to Repair Initiative“ seit einiger Zeit sehr intensiv.

ERSTE REGELN GELTEN SEIT MÄRZ 2021
ERSATZTEILE 7-10 JAHRE BEREIT HALTEN
NEUE ANFORDERUNGEN FÜR DIE DOKUMENTATION

AUCH IM KOALITIONSVERTRAG IST DAS „RECHT AUF REPARATUR“ ERWÄHNT UND DIE EINFÜHRUNG EINES „REPARIERBARKEITSINDEX“.

Erste Regeln gelten seit März 2021 auf EU-Ebene im Rahmen der Reparaturvorgaben. So müssen Hersteller von Waschmaschinen, Kühlschränken und anderen großen Haushaltsgeräten dafür sorgen, dass Ersatzteile sieben bis zehn Jahre lang verfügbar sind (gilt leider erst für Neugeräte). Auch hat die Bundesregierung angekündigt, dass neue Reparaturvorgaben dann auch für Kleingeräte wie Föhn, Toaster oder Smartphones, Laptops und Tablets greifen sollen.

Soweit – so gut …… aber wie macht man das??

Ersatzteile bereit zu halten – Produkte reparierbar zu konstruieren ist die eine Seite – aber zu beschreiben, wie das geht – das ist schon eine andere Sache.

Hier kommen dann die Profis der technischen Dokumentation – die Profis der SL innovativ GmbH aus Dinkelsbühl ins Spiel – da die Beschreibungen zur Reparatur weit über die Inhalte der aktuellen Bedienungs- oder auch Betriebsanleitungen hinaus gehen. Mit unserem Team sind wir dafür gerüstet, den „Green Deal“ auch mit den notwendigen Informationen zu versehen, um Produkten ein langes Leben zu garantieren – sie aber auch funktionsfähig und sicher wieder in den Markt zu bringen.