EU-Maschinenverordnung: Politische Einigung erzielt

Kommission begrüßt politische Einigung über neue Vorschriften zur Gewährleistung der Sicherheit von Maschinen und Robotern

Am Donnerstag, 15. Dezember 2022, hat die EU eine politische Einigung über den Text der neuen EU-Maschinenverordnung erzielt. Die EU-Kommission weist in Ihrer Pressemitteilung insbesondere darauf hin, was mit der neuen EU-Verordnung bezweckt wird:

 

SICHERSTELLEN, DASS MASCHINEN SICHER SIND, UND STÄRKUNG DES VERTRAUENS DER BENUTZER IN NEUE TECHNOLOGIEN

 

  • Sechs Maschinenkategorien werden im neuen Anhang I aufgeführt, bei denen eine verpflichtende Drittzertifizierung vorgeschrieben wird.
  • Für die Anhang I-Liste wird ein Verfahren eingeführt, auf dessen Basis diese Liste aktualisiert wird.
  • Neue sicherheitstechnische Anforderungen wurden aufgenommen für:
  • Autonome Maschinen
  • Mensch-Maschine-Kollaboration
  • Sichere Nutzung künstlicher Intelligenz (KI)
  • Das Instrument der harmonisierten Normen mit deren Konformitätsvermutung wird beibehalten.

 

REDUZIERUNG DES VERWALTUNGSAUFWANDS UND DER KOSTEN FÜR HERSTELLER.

 

  • Einführung der digitalen Betriebsanleitung.
  • Anpassung der Konformitätsbewertungsgebühren an die Bedürfnisse von KMU, die 98 % des Maschinensektors ausmachen.
  • Die neuen Bestimmungen verbessern die Kohärenz mit den EU-Verordnungen über künstliche Intelligenz und Cyber-Resilienz.

 

FÖRDERUNG DER RECHTSSICHERHEIT

 

  • Klare und verhältnismäßige Vorschriften, die in der gesamten EU einheitlich angewendet werden erhöhen die Rechtssicherheit für den Hersteller.
  • Geklärt werden Fragen im Zusammenhang mit
  • Anwendungsbereich
  • Begriffsbestimmungen
  • grundlegenden Anforderungen und
  • Konformitätsbewertungsverfahren
  • Klärung des Begriffes der wesentlichen Veränderung

 

ETABLIERUNG EINER EFFEKTIVEREN MARKTÜBERWACHUNG

 

DIE NÄCHSTEN SCHRITTE:

  1. Das Europäische Parlament und der Rat müssen nun die neue Maschinenverordnung formell verabschieden.
  2. Die neue EU-Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
  3. Die neue EU-Verordnung muss 42 Monate nach ihrem Inkrafttreten angewendet werden.

 

Wir bleiben für Sie am Ball und informieren Sie weiter über den aktuellen Zeitplan.

Den Texte wurden mit Informationen der MBT Ostermann GmbH und der EU erstellt.