Die Neue EU-Produktsicherheitsverordnung (EU 2023/988): Ein Meilenstein für Verbraucherschutz und Produktqualität

Die Europäische Union hat kürzlich eine neue Verordnung zur Produktsicherheit verabschiedet, die einen bedeutenden Schritt in Richtung Verbraucherschutz und Produktqualität darstellt. Diese Verordnung, die nach eingehender Überprüfung und Konsultation mit Experten und Interessengruppen entwickelt wurde, zielt darauf ab, die Sicherheit von Produkten auf dem EU-Markt zu verbessern und gleichzeitig den freien Warenverkehr innerhalb der Union - und im Rahmen des Fernabsatzes auch in die Union hinein - zu fördern.

Stärkere Kontrolle und Überwachung von Produkten

Ein zentrales Merkmal der neuen Verordnung ist die Stärkung der Überwachung und Kontrolle von Produkten, die in die EU eingeführt werden. Hersteller müssen nun strengere Anforderungen an die Sicherheit, Qualität und auch Cybersicherheit ihrer Produkte erfüllen und eine umfassende Risikobewertung durchführen, bevor Produkte auf dem Markt bereitgestellt werden dürfen. Darüber hinaus werden verstärkte Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit von Produkten eingeführt, um im Falle von Sicherheitsproblemen eine schnelle Reaktion zu ermöglichen.

Verstärkte Verantwortlichkeiten entlang der Lieferkette

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Richtlinie ist die Stärkung der Verantwortlichkeiten der Wirtschaftsakteure entlang der Lieferkette. Importeure und Händler werden nun in größerem Umfang in die Pflicht genommen, sicherzustellen, dass die von ihnen vertriebenen Produkte den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen. Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den festgelegten Sicherheitsstandards entsprechen und dass sie entsprechende Tests und Bewertungen durchführen, bevor sie auf den Markt gebracht werden. 

Maßnahmen zur Durchsetzung und Rückverfolgbarkeit

Für Unternehmen bedeutet dies möglicherweise eine verstärkte Überwachung ihrer Produktionsprozesse, um sicherzustellen, dass ihre Produkte den neuen Anforderungen entsprechen. Es erfordert auch eine enge Zusammenarbeit mit Zulieferern und die Bereitschaft, in die Entwicklung sicherer Produkte zu investieren. Die EU-Verordnung wurde am 12.06.2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht, tritt nach einer 18-monatigen Übergangsfrist am 13.12.2024 in Kraft und ist dann ohne Übergangsfrist anzuwenden.

Dies gilt für eine breite Palette von Produkten, von Elektronik über Spielzeug bis hin zu Haushaltsgeräten. Dies trägt dazu bei, dass alle Beteiligten in der Lieferkette ein gemeinsames Interesse an der Sicherheit der Produkte haben/haben müssen und dazu beitragen, potenzielle Risiken zu minimieren.

Darüber hinaus stärkt die Verordnung die Durchsetzung von Produktsicherheitsvorschriften, indem sie die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden verbessert und den Informationsaustausch über gefährliche Produkte erleichtert. Dies soll dazu beitragen, gefährliche Produkte schneller vom Markt zu nehmen und das Risiko für Verbraucher zu minimieren.

Auch bietet die neue Verordnung den Verbrauchern ein höheres Maß an Schutz. Durch verbesserte Kennzeichnungs- und Informationsanforderungen werden Verbraucher besser darüber informiert, wie sie Produkte sicher verwenden und potenzielle Risiken vermeiden können. Dies trägt nicht nur zur Sicherheit der Verbraucher bei, sondern stärkt auch ihr Vertrauen in den EU-Markt und die dort erhältlichen Produkte.

Fazit

Insgesamt stellt die neue EU-Produktsicherheitsverordnung einen wichtigen Schritt nach vorne für den Verbraucherschutz und die Produktqualität in der Europäischen Union dar. Durch strengere Sicherheitsanforderungen, eine verbesserte Überwachung und Kontrolle sowie eine stärkere Einbindung aller Wirtschaftsakteure wird sie dazu beitragen, das Risiko von Produktsicherheitsproblemen zu verringern, gefährliche Produkte aus dem Verkehr zu ziehen, die Sicherheit für alle zu gewährleisten und dadurch das Vertrauen der Verbraucher in den EU-Markt zu stärken.

Sie möchten mehr Informationen über den Vortrag erfahren?

Hier finden Sie die PDF-Datei zum Beitrag.