Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG legt grundlegende Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen für die Konstruktion und den Bau von Maschinen und unvollständigen Maschinen fest. Ihr Ziel ist es, ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten und Handelshemmnisse zu beseitigen.
Die Richtlinie gilt für:
Geräte, die aus mehreren miteinander verbundenen Teilen bestehen und mindestens eine bewegliche Komponente haben.
Baugruppen, die für sich genommen keine Maschine bilden, aber in eine Maschine eingebaut werden sollen.
Ausrüstungen, die den Verwendungszweck einer Maschine ändern und vom Benutzer selbst angebracht werden können.
Komponenten, die zur Gewährleistung der Sicherheit dienen und unabhängig vom Verkauf der Maschine auf dem Markt angeboten werden.
Geräte, die speziell zum Heben oder Bewegen von Lasten verwendet werden.
Bauteile, die für Hebezeuge und Lastaufnahmemittel bestimmt sind.
Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Maschinen den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entsprechen. Dazu gehören:
Vermeidung von Gefahren durch bewegliche Teile, Stabilität der Konstruktion und Schutz vor mechanischen Einwirkungen.
Schutz vor elektrischen Gefährdungen wie Kurzschlüssen, elektrischem Schlag oder Überspannungen.
Systematische Identifikation und Bewertung von Risiken, um geeignete Schutzmaßnahmen zu implementieren.
Vorrichtungen, die den Zugang zu gefährlichen Bereichen verhindern oder die Gefahr bei Zugang minimieren.
Vorrichtungen, die im Notfall eine schnelle und sichere Abschaltung der Maschine ermöglichen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Richtlinie ist die technische Dokumentation, die Folgendes umfassen muss:
CE-Kennzeichnung Die CE-Kennzeichnung zeigt an, dass eine Maschine den europäischen Vorschriften entspricht. Sie ist unerlässlich für den freien Warenverkehr innerhalb der EU.
Umsetzung in nationales Recht In Deutschland wird die Maschinenrichtlinie durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und die Maschinenverordnung (9. ProdSV) umgesetzt. Diese Vorschriften gewährleisten die Einhaltung der Richtlinie auf nationaler Ebene.
Die Einhaltung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist für Hersteller und Betreiber unerlässlich, um die Sicherheit und Effizienz von Maschinen zu gewährleisten. Eine sorgfältige Risikobewertung und umfassende technische Dokumentation sind dabei entscheidend.
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Matthias Hahn
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