Unser Sicherheitsingenieur und Technischer Redakteur, Herr Felix Eifert, wird am 06.11.2024 um 16:30 Uhr in Raum C6.1 einen aufschlussreichen Vortrag halten. Er wird das Thema Produktsicherheit beleuchten und darauf eingehen, wie Sicherheitshinweise die Verbindung zwischen Risikobeurteilung und technischer Dokumentation bilden. Dieser Vortrag ist ein Muss für alle, die sich mit Sicherheit und Risikomanagement in der Produktentwicklung beschäftigen.
Sicherheitshinweise erfahren häufig eine unzureichende Berücksichtigung oder werden gar übersehen, obschon die Risikobeurteilung sämtliche potenziellen Restgefahren des Produkts akribisch betrachtet. In meiner Präsentation soll insbesondere die essenzielle Verbindung zwischen der Risikobeurteilung und dem Technischen Redakteur hervorgehoben werden. Denn die Risikobeurteilung ist keinesfalls nur ein statisches Dokument, das erst im Falle eines Unfalls zur Anwendung kommt. Der Wandel zu multimedialer Dokumentation stellt Technische Redakteure zusätzlich vor neue Herausforderungen bei Sicherheitshinweisen. Die Integration von Videos, Animationen und Augmented Reality erfordert Anpassungen in der Kommunikation. Mein Vortrag wird diese Herausforderungen aufgreifen und bewährte Methoden für moderne Sicherheitshinweise vorstellen.
Auch unser Geschäftsführer, Herr Gerhard Lierheimer, wird sein Wissen teilen. Am 07.11.2024 um 15:00 Uhr in Raum C5.2 wird er über die „Verordnung (EU) 2023/988 Allgemeine Produktsicherheit - EU-Produktsicherheitsverordnung“ sprechen. Diese neue Verordnung hat weitreichende Auswirkungen auf die Produktsicherheit in der EU, und Herr Lierheimer wird die wichtigsten Aspekte und Änderungen vorstellen. Wir hoffen, viele interessierte Zuhörer*innen zu diesem wichtigen Thema begrüßen zu dürfen.
Die Verodnung (EU) 2023/988 über die „Allgemeine Produksicherheit – EU-Produktsicherheitsverodnung“ deckt die Sicherheit aller Produkte ab, die außerhalb des geregelten Bereichs, auch im Bereich des Fernabsatzes, gehandelt werden.
Der internationale Handel (Fernabgabe) fordert hier seitens der EU bessere Kontrollmöglichkeiten, um für „nichtsichere“ Produkte den Marktzugang zu erschwerern oder zu verhindern und damit den EU-Binnenmarkt zu schützen.
Mit Inkrafttreten der EU-Produktsicherheitsverordnung am 13.12.2024 sind alle Marktbeteiligten dazu aufgerufen, dem Verbraucher/der Verbraucherin nur sichere Produkte zu überlassen und dies anhand einer Prozesskette auch nachzuweisen. Dies gilt für alle Marktbeteiligten – also innerhalb und außerhalb der EU – gleichermaßen.
Der Vortrag gibt einen Überblick über die Inhalte der Verordnung, stellt die Pflichten der Marktbeteiligten dar und arbeitet Schnittstellen und Überschneidungen mit anderen Verodnungen oder Richlinien heraus.
Wir freuen uns darauf, Sie an unserem Stand 2D14 auf der tekom-Jahrestagung 2024 willkommen zu heißen. Es erwartet Sie ein informativer Austausch und die Möglichkeit, unsere neuesten Innovationen kennenzulernen. Nutzen Sie die Gelegenheit, um mit unseren Experten ins Gespräch zu kommen und sich über aktuelle Entwicklungen und Trends in der Technischen Kommunikation zu informieren.
Bis zum Herbst in Stuttgart!
Ihr Team der SL innovativ GmbH